| |
|
|
Bewerbungsverfahren: Medizinstudium in Deutschland |
|
|
|
Geschrieben von Administrator
|
|
Sonntag, 9. Januar 2011 |
Der
Weg zum Medizinstudium: Infos zur Zulassung(Quelle: DS Madrid)
Nach wie vor
erfreut sich das Studium der Humanmedizin großer Beliebtheit. Wenn auch Du Interesse
am Medizinstudium hast, dann führt kein Weg an der gefürchteten
Zulassungsstelle vorbei. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche Wege, um an einen
Studienplatz zu kommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zur
Zulassung zum Medizinstudium kurz angesprochen. Dies ist eine gekürzte Version
eines Artikels von Sandra Hoffmann . Ihr findet unter www.thieme.de noch weitere
Informationen und gute viele links.
Übersicht
- Um welche
Studienfächer es sich dreht
- Verteilungsquoten
- Numerus
Clausus (NC)
- Wartezeitquote
- Entscheidung
über den Studienort
- Die Auswahl
durch die Hochschulen
- Vorauswahl
- Auswahlkriterien
der Hochschulen
- Das Ergebnis
der Studienplatzvergabe
- Termine für
den Bescheidversand
- Ablehnungsbescheid
- Losverfahren
und Studienplatzbörse
- Ausländische
Studienbewerber
Die ZVS, die für die Bewerbung um bundesweit zulassungsbeschränkte
Studiengänge - so auch für das Medizinstudium - zuständig war, wurde am 1. Mai
2010 in eine Stiftung umgewandelt: Stiftung für Hochschulzulassung (Stiftung
des öffentlichen Rechts). Das Internetportal, das Magazin und die Bewerbung
läuft unter dem Namen hochschulSTART.de. Die aus der ZVS entstandene neue
Online-Plattform hochschulSTART.de soll die Studienplatzvergabe erleichtern und
transparenter machen.
Um welche Studienfächer es
sich dreht
|
h
|
hochschulSTART.de ist sowohl für die Verteilung von bundesweit
durch einen Numerus Clausus (NC) beschränkten Studienfächern,
sowie für die Verteilung einiger Studiengänge im sog. Service-Verfahren
zuständig.
Weiterhin werden im Wintersemester 2010/11 folgende bundesweit
beschränkte Studiengänge über hochschulSTART.de vergeben:
Von diesen Studienfächern werden 40% der Plätze direkt von hochschulSTART.de
vergeben - wovon die Hälfte nach Abiturnote (NC), die andere nach Wartezeit
verteilt werden.
Die restlichen 60% der Studienplätze werden von den Hochschulen
in einem Auswahlverfahren (AdH) vergeben.
Numerus Clausus kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "geschlossene
Zahl". Gibt es für ein Studienfach mehr Bewerber als Plätze, wird die Zulassung
beschränkt. Ob die Abiturnote ausreicht, um einen Platz zu bekommen, hängt von
den anderen Bewerbern ab und kann von Semester zu Semester variieren.
Die in dieser Quote verfügbaren Studienplätze werden in 16 Landesquoten
aufgeteilt, wodurch nur Studienbewerber eines Bundeslandes miteinander
konkurrieren, um unterschiedliche Maßstäbe bei der Benotung der schulischen
Leistungen auszugleichen.
Als Wartezeit gilt die Zeit nach Erreichen der Hochschulreife (in
Halbjahren), wobei innerhalb einer Gruppe mit gleicher Wartezeit nach dem
Notendurchschnitt sortiert wird. Hier bestehen nebenbei keine Landesquoten.
"Parkstudiensemester" werden von den Wartesemestern abgezogen.
Als Parkstudium gilt das Studium an einer deutschen Hochschule - auch wenn man
keine Lehrveranstaltungen besucht oder trotz Einschreibung ein Urlaubssemester
beantragt.
Entscheidung über den
Studienort
|
|
Bei der Verteilung der über Wartezeit ausgewählten Bewerber sind
hauptsächlich die von diesen genannten Ortspräferenzen maßgeblich. Wenn die
Bewerberzahl die Kapazitäten der Wunschuniversität übersteigt wird nach
folgenden sozialen Kriterien entschieden:
|
•
|
1. Schwerbehinderte Personen
|
|
•
|
2. Personen mit Ehegatte/in oder Kind/ern
(und mit diesen eine Wohnung teilen)
|
|
•
|
3. Personen mit zwingenden Bindungen an
erstgenannten Studienort
|
|
•
|
4. Personen, die bei ihren (Pflege)Eltern
wohnen - und an der nächstgelegenen Hochschule studieren möchten
|
|
•
|
5. Personen, auf die oben genannte Kriterien
nicht zutreffen - und deshalb erst als letzte berücksichtigt werden können
|
Die Auswahl durch die
Hochschulen
|
|
60% der Plätze werden im Auswahlverfahren über die Hochschulen vergeben
(AdH).
Zeitlich wird das AdH nach der Auswahl der Abiturbesten- und der
Wartezeitquote durchgeführt.
Wer am Auswahlverfahren teilnehmen möchte, muss sich bei
hochschulSTART.de bewerben, wobei in wenigen Ausnahmen einige Hochschulen zusätzlich
die Zusendung von Unterlagen verlangen. Dadurch werden von den Hochschulen
Ausschlussfristen gesetzt - denn wer die Frist versäumt, wird automatisch vom
Zulassungsantrag ausgeschlossen.
Wer darf am AdH teilnehmen?
Wer am AdH teilnehmen möchte muss mindestens eine Hochschule - maximal sechs
- nennen.
Einige Hochschulen begrenzen die Zahl der Teilnehmer und wählen ihre
Bewerber nach verschiedenen Vorkriterien aus, wie zum Beispiel:
|
•
|
Abiturdurchschnittsnote
|
|
•
|
Kombination beider Kriterien
|
Soweit keine Vorgaben für eine Vorauswahl von der Hochschule angegeben
wurden, werden alle Bewerber, die die Hochschule auf einem der sechs Plätze
genannt haben, am AdH beteiligt.
Auswahlkriterien der
Hochschulen
|
|
Auf die Vorauswahl folgt das eigentliche Auswahlverfahren. Hier kann die Durchschnittsnote
durch folgende Kriterien ergänzt werden:
|
•
|
Ergebnis eines fachspezifischen
Studierfähigkeitstests (TMS*, s.u.)
|
|
•
|
Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
|
|
•
|
Ergebnis eines Auswahlgesprächs
|
|
•
|
sonstige durch das jeweilige Landesrecht
zugelassene Kriterien
|
|
•
|
Kombination dieser Kriterien
|
Eine Möglichkeit, um seine Chancen im AdH zu verbessern, bietet bislang das
Bundesland Baden-Württemberg: Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Studierfähigkeitstest,
dem sogenannten Test für medizinische Studiengänge - kurz TMS - können
die eigene Chancen verbessert werden. Das Ergebnis fließt in das Auswahlverfahren
der Unis in BW mit ein.
Auch die Universitäten Bochum, Leipzig, Lübeck und Mainz
berücksichtigen den TMS bei der Studienplatzvergabe.
Die Teilnahme am Test ist kostenpflichtig (50 Euro). Der Test
wird jährlich an verschiedenen Testorten deutschlandweit abgenommen. Der
nächste TMS findet am 7. Mai 2011 statt.
Wer an seiner erstgenannten Hochschule keine Zulassung erhalten hat, rutscht
in die Auswahl seiner zweitgenannten (mit ihren eventuell eigenen Kriterien),
usw.
Eine Entscheidungsmöglichkeit bei mehreren Zulassungen im Auswahlverfahren der
Hochschulen besteht nicht. Wenn für einen Bewerber mehrere
Zulassungsmöglichkeiten bestehen, gilt die Zulassung immer nur für die Uni mit
der höchsten Ortspräferenz. Z.B. bei einer Zulassung für den 2. und den 4. Ort
erfolgt der Bescheid nur für den 2. Ort.
Das Ergebnis der
Studienplatzvergabe
|
|
Das Ergebnis der Bewerbung wird aus rechtlichen Gründen immer noch per Post
den häuslichen Briefkasten erreichen, jedoch kann man - wenn man es nicht
erwarten kann - in seinem persönlichen Bereich unter www.hochschulstart.de online
schon am Versandtag seine Resultate einsehen. So erspart man sich zwei
lästige Tage des Wartens.
Termine für den
Bescheidversand
|
|
Für das Wintersemester 2010/11 sind die Zulassungen in der Abitur-,
Wartezeit- und in den Vorabquoten bereits am 11. August versandt worden,
die entsprechenden Ablehnungsbescheide am 13. August.
In diesen ersten beiden Quoten gibt es
kein Nachrückverfahren. Nicht angenommene Plätze werden im AdH vergeben.
|
Im AdH gibt es wie oben erwähnt verschiedene Kriterien. Einige lassen
sich sofort zwischen den Bewerbern abgleichen (sogenannte numerische
Kriterien),wie beispielsweise die Einzelnoten oder eine Bonierung einer
Berufsausbildung. Andere, wie die Durchführung von Auswahlgesprächen, erfordern
mehr Zeit.
Um nicht auf die letzte Hochschule (und deren Rangliste) warten zu müssen,
werden die Studienplätze nun in zwei Stufen vergeben:
Erste Stufe:
Bis zum 2. September liegen bereits neben den numerischen Ranglisten
die Listen einiger Hochschulen vor.
Wichtig: Zur 1. Stufe werden nur
Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide verschickt.
|
Zweite Stufe:
Die restlichen Bewerber müssen bis zum 23. September die Nerven
bewahren.
Nachrückverfahren
Werden Studienplätze nicht angenommen, werden im Namen der Hochschulen von
hochschulSTART zwei aufeinanderfolgende Nachrückverfahren durchgeführt:
Freie Plätze werden dann bis zum 6. Oktober an die nächsten Bewerber
auf der Rangliste vergeben.
Sollten dann noch Studienplätze nicht angenommen worden sein, werden diese
bis zum 18. Oktober vergeben.
Die Hochschulen verzichten jedoch
ausdrücklich auf Erklärungen oder die Nennung von Gründen, sollte der
Studienplatz nicht angenommen werden.
|
Bei Nichterhalt eines Studienplatzes werden den Bewerbern Bescheide
zugeschickt, auf denen auch ihr jeweiliger Rangplatz und der
Grenzrang (also der letzte zugelassene Bewerber) ersichtlich sind.
Die Auswahlgrenzen entscheiden sich für jedes Semester neu anhand der
Qualifikation der konkurrierenden Bewerber, und sind sowohl von der Anzahl der
Bewerber sowie von Studienplätzen abhängig.
An jedem Verfahren nehmen alte und neue Bewerber teil, so dass sich
der eigene Rangplatz je nach Bewerberlage verbessern oder verschlechtern
kann.
Losverfahren und
Studienplatzbörse
|
|
Sollten auch nach dem zweiten Nachrückverfahren noch Plätze frei sein,
vergeben die Hochschulen diese im Losverfahren. Für diese Restplätze ist unter
der Internetadresse www.freie-studienplaetze.de eine Börse eingerichtet
worden, auf der die Hochschulen noch verfügbare Studienplätze einstellen
können.
Hier muss man direkt mit den Hochschulen in Kontakt treten, indem man
eine formlose, schriftliche Mitteilung formuliert oder - je nach Hochschule -
ein eventuell vorhandenes Online-Formular ausfüllt.
Ausländische Studienbewerber
|
|
Die ausländischen Studienbewerber, die den deutschen Bewerbern
gleichgestellt sind - z.B. EU-Bürger, Bewerber Vertragsstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (z. B. aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung - nehmen am regulären
Auswahlverfahren teil. Wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung
außerhalb Deutschlands erworben haben, sollten beim Kultusministerium ihres
Bundeslandes eine bundesweit gültige Anerkennungbescheinung beantragen.
Studienbewerber mit einem Wohnsitz im Ausland, die in Nordrhein-Westfalen
studieren möchten, müssen sich an die Anerkennungsstelle NRW richten.
Wenn diese Bescheinigung in Form einer amtlich beglaubigten Kopie
eingereicht wird, kann diese wie auch eine dort vermerkte deutsche
Durchschnittsnote von hochschulSTART berücksichtigt werden.
Ansonsten erfolgt die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung
und die Berechnung der Durchschnittsnote durch hochschulSTART. Jedoch
muss hierfür das ausländische Zeugnis in amtlicher deutscher Kopie und
Übersetzung vorliegen.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 9. Januar 2011 )
|
|
|
|
|
 Calle Drago, 1 E-38190 Tabaiba Alta Tel. (+34) 922 682 010 Fax: (+34) 922 682 746 |
|
Termine - Eventos |
|
|
|